Pathen

[121] Pathen, nennt man die Zeugen bei einer christlichen Taufhandlung. In den frühesten Zeiten war die ganze Gemeinde Zeuge, in der spätern Zeit führte man aber den Gebrauch ein, nur einige Auserwählte dabei als Zeugen erscheinen zu lassen. Das Gesetz bestimmt dazu drei Personen des christlichen Glaubens. Die Aeltern des Täuflings nennen sich mit den Taufzeugen wechselseitig Gevattern, weil die Taufzeugen in gewisser Hinsicht die Vatersorgen für das Kind übernehmen sollen.

–s.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 8. [o.O.] 1837, S. 121.
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