Flügel [2]

[722] Flügel, die beiden Enden der Frontlinie einer aufgestellten Truppe, Armee etc., deren jedes je nach der Schulterrichtung der Mannschaft der rechte oder linke F. genannt wird. Im Gefecht lehnt man die F. gern an Stützpunkte, ungangbares Gelände etc. an. Flügelvornehmen ist eine teilweise Schwenkung. – Bei Bauwerken bezeichnet man mit F. diejenigen Teile eines Gebäudes, die mit dessen Hauptteil unter irgend einem Winkel verbunden sind; dann auch bei einem langen geradlinigen Gebäude dessen beide Enden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 722.
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