Conclāve

[331] Conclāve (röm. Ant.), 1) verschließbares Gemach im Zimmer des Hauses; 2) Ort, an dem sich die Cardinäle zur Wahl eines neuen Papstes versammeln, meist der Vatican in Rom; 3) die Versammlung der Cardinäle zu diesem Zweck. Daher Conclavist, die Person, welche ein Cardinal mit ins C. nehmen od. im Erkrankungsfalle zu sich rufen darf, s. u. Papstwahl; 4) Wahlzimmer od. Wahlversammlungen bei den vormaligen Kaiserwahlen im Dom zu Frankfurt a. M., in der Sacristei.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 331.
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