Thronrede

[554] Thronrede, in constitutionellen Staaten die feierliche Ansprache, mit welcher der Souverän gewöhnlich beim Beginn der Session vom Thron herab die Versammlung der Stände od. Volksrepräsentanten eröffnet. In republikanischen Staaten entspricht derselben die Eröffnungsbotschaft des Präsidenten. Die T. ist kein nothwendiger Act;[554] sie kann daher ebensogut nach dem Willen des Souveräns ganz unterlassen od. im Namen desselben durch einen Minister verlesen werden. Ihrem Inhalt nach umfaßt die T. in der Regel einen kurzen Überblick über die Lage des Landes, über die Beziehungen zu den auswärtigen Mächten u. über die wichtigsten Ereignisse, welche seit der letzten Session im Leben des Staates vorgefallen sind; sodann werden die neuen Vorlagen, mit denen die Kammern sich zu beschäftigen haben, kurz angedeutet. Bei ausführlicheren T-n, welche zugleich politische Grundsätze berühren, ist es Sitte, daß die T. von den Kammern mit einer Adresse beantwortet wird, s. Adresse 3). Auch bei anderen Gelegenheiten, namentlich bei dem Schlusse einer Kammersession, werden nach der Sitte mancher Staaten feierliche Th-n gehalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 554-555.
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